MODERNISIERUNG UND UMBAU EINES KAMINS UND SCHORNSTEINES
WARUM IST EINE KAMINSANIERUNG NOTWENDIG
Um die Umwelt zu schützen, hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe festgelegt. Viele Hausbesitzer sind sich jedoch unsicher und fragen sich, wie lange sie ihren Kaminofen noch betreiben dürfen. In diesem Artikel werden wir diese Frage beantworten und Informationen über die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes, Fristen, Ausnahmen und Optionen für ältere Kamine bereitstellen.
Die BImSchV wurde in mehrere Stufen unterteilt, je nach Art der Feuerungsanlage und dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. In der aktuellen Fassung der Verordnung (Stand: 2021) sind folgende Stufen definiert:
– Stufe 1: Feuerungsanlagen, die vor dem 31.12.1974 errichtet wurden
– Stufe 2: Feuerungsanlagen, die zwischen dem 01.01.1975 und dem 31.12.1994 errichtet wurden
– Stufe 3: Feuerungsanlagen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2010 errichtet wurden
– Stufe 4: Feuerungsanlagen, die ab dem 01.01.2011 errichtet wurden
Die verschiedenen Stufen haben unterschiedliche Anforderungen an die Emissionswerte und den Wirkungsgrad der Feuerungsanlagen. Kaminanlagen, die den Anforderungen nicht entsprechen, müssen modernisiert oder umgebaut werden.


Für Kaminanlagen der Stufen 1 bis 3 gelten folgende Fristen:
– Stufe 1: Kaminanlagen müssen bis zum 31.12.2020 umgerüstet oder stillgelegt werden.
– Stufe 2: Kaminanlagen müssen bis zum 31.12.2024 umgerüstet oder stillgelegt werden.
– Stufe 3: Kaminanlagen müssen bis zum 31.12.2024 umgerüstet oder durch eine neue Feuerungsanlage ersetzt werden.
Für Kaminanlagen der Stufe 4 gelten bereits ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Anforderungen der BImSchV. Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Fristen nur für private Haushalte gelten. Für gewerblich genutzte Kaminanlagen gelten andere Fristen und Anforderungen.
Eine Kaminmodernisierung oder -sanierung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, aber sie lohnt sich. Eine moderne Feuerungsanlage ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch effizienter und spart langfristig Kosten. Zudem kann eine Modernisierung dazu beitragen, dass der Wert der Immobilie erhalten oder sogar gesteigert wird.
Insgesamt ist die Einhaltung der Vorschriften der BImSchV wichtig, um die Umwelt zu schützen und die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine Kaminmodernisierung ist dabei eine sinnvolle Investition, die sich langfristig auszahlen kann.
UNSER FACHGEBIET SIND UM- UND NACHRÜSTUNGEN VON KAMINEN
Wir bieten jedem Kunden deutschlandweit professionelle Beratung, ein sofortiges Angebot und kurze Montagezeiten. Für Kunden, die sich dafür entscheiden, den alten Kamin abzureißen und einen komplett neuen zu bauen, sichern wir eine kostenlose Planung mit 3D-Visualisierung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail und schon bald klopft unser professionelles Montageteam an Ihre Tür.
- Zuverlässigkeit
- Terminhaltung
- Erwartungserfüllung
- Individuelle Beratung
- Verfügbarkeit
- Kostenloser Entwurf
- Langjährige Erfahrung
WIR VORBEREITEN UND REALISIEREN JEDE KAMINSANIERUNG
Wir haben fertige Lösungen für jede Art von Feuerstätte, die nach dem neuen Gesetz um- oder nachgerüstet werden muss. Wir bauen Kaminkassetten in offene Kamine ein, ersetzen alte Kaminkassetten durch neue oder bauen Kamine mit Kamineinsätzen um und modernisieren auch Kaminverkleidungen. Selbstverständlich bieten wir auch den kompletten Abbruch des alten und Aufbau eines komplett neuen Kamins an.

EINBAU EINER KAMINKASSETTE IM OFFENEN KAMIN
Modernisierung eines offenen Kamins durch Einbau einer Kaminkassette ist die einfachste Lösung, da die Kaminverkleidung nicht verändert werden muss. Nach Festlegung von Breite, Höhe und Tiefe der Kaminöffnung wählen wir die optimale Kaminkassette aus und kommen dann zu Ihnen, um diese einzubauen. Somit bauen wir Ihren offenen Kamin zum Heizkamin, der die aktuellsten Anforderungen entspricht, um.
Unser Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. 0163 7595406 | Tel. 0178 3695572 | kontakt@kaminzentrum.com
AUSTAUSCH EINER KAMINKASSETTE
Umrüstung eines Kamins gemäß den Anforderungen des neuen Gesetzes kann auch darin bestehen, dass die alte Kaminkassette gegen eine moderne getauscht wird, die die aktuellen und neuen Anforderungen erfüllt. In diesem Fall besteht unser Service darin, die alte Kassette zu entfernen und die neue einzubauen, ohne in die Kaminverkleidung einzugreifen.
Bitte wenden Sie sich an unseren Berater:
Tel. 0163 7595406 | Tel. 0178 3695572 | kontakt@kaminzentrum.com


NACHRÜSTUNG EINES KAMINS MIT KAMINEINSATZ
Zur Nachrüstung des Kamins kann auch ein Kamineinsatz verwendet werden. Ein Kamineinsatz weist viel besseren Wirkungsgrad als die Kaminkassette auf. Moderne Kamineinsätze garantieren höchste ökologische Standards, liefern eine große Wärmedosis aus einer kleinen Brennstoffmenge, sowie einen schönen Flammenblick, dessen Intensität eingestellt werden kann. Nachrüstung eines Kamins mit neuem Kamineinsatz ist immer mit einem teilweisen Umbau der Kaminverkleidung verbunden. Selbstverständlich bieten wir einen umfassenden Service.
Bitte wenden Sie sich an unseren Berater:
Tel. 0163 7595406 | Tel. 0178 3695572 | kontakt@kaminzentrum.com
KAMINUMRÜSTUNG INKLUSIVE KAMINVERKLEIDUNG
Sehr oft fasst der Umbau eines Kamins den Abriss von der alten und dann Aufbau einer komplett neuen, modernen, ökologischen und effektiven Kaminanlage. Bei modernen Kaminen werden Isolierungen der neuen Generation verwendet, die die Gesundheit nicht beeinträchtigen, sowie schöne Materialien für das Kamingehäuse, z. B. Naturstein oder Quarzsinter. Wir bieten jedem Kunden professionelle Beratung, Kaminenrwurf mit 3D-Visualisierung.
Bitte wenden Sie sich an unseren Berater:
Tel. 0163 7595406 | Tel. 0178 3695572 | kontakt@kaminzentrum.com

KAMINARTEN
Bei der Entscheidung, den Kamin umzurüsten oder auszutauschen, lohnt es sich, die Form von der Glasscheibe zu berücksichtigen und ob die Kamintür klappbar oder hochschiebbar werden soll.









WIR VERBINDEN SCHÖNHEIT DES FEUERS MIT MODERNITÄT
SCHORNSTEINSANIERUNG
Wir bauen auch fachgerecht neue und sanieren bestehende Schornsteine. Die gebräuchlichste Methode der Schornsteinsanierung ist Ausfräsen des Schornsteinzuges, wodurch der Schornsteinquerschnitt erweitert wird. Direkt nach dem Ausfräsen des Schornsteines bauen wir eine an die Feuerstätte oder ein anderes Heizgerät angepasstes Edelstahl-Abgassystem ein.



Kundendienst
Wir stehen unseren Kunden auch nach der Installation des Kamins zur Verfügung– wir beraten, wie man den Kamin benutzt und wie man ihn pflegt, damit man viele Jahre seine Wärme genießen kann.
Tel. 0163 7595406 | Tel. 0178 3695572
FRAGEN UND ANTWORTEN
In Deutschland gelten die Bestimmungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für den Betrieb von Kaminen und Öfen. Gemäß dieser Verordnung müssen Kamineinsätze, die vor dem 31. Dezember 1994 installiert wurden, mit emissionsarmen Einsätzen nachgerüstet oder durch neue Modelle mit geringeren Emissionen ersetzt werden. Ältere offene Kamineinsätze sollten durch geschlossene Kamineinsätze oder Einsätze mit effizienterer Verbrennungstechnologie ersetzt werden. Bei Heizkaminen ist es oft erforderlich, den gesamten Kamineinsatz auszutauschen, um den aktuellen Umweltstandards zu entsprechen. Dies betrifft insbesondere ältere Modelle, die nicht den Anforderungen der BImSchV entsprechen. Ältere Kaminöfen mit veralteter Technologie und hohen Emissionswerten sollten durch neue Modelle mit niedrigeren Emissionen und höherer Effizienz ersetzt werden.
Seit dem Jahr 201o gelten bestimmte Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten. Kamine, die vor dem 22.März 2010 in Betrieb genommen wurden, dürfen nur benutzt werden, wenn die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreitet wird. Es gibt bestimmte Übergangsfristen, wann ein Kamineinsatz, Ofen oder Kaminkassette ausgetauscht oder umgerüstet werden muss:
• Öfen bis Baujahr 31. März 2010 – Austausch oder Nachrüstung bis zum 31.12.2024 wer-den.
• Öfen bis Baujahr 1. Januar Austausch oder Nachrüstung bis zum 31.12.2020.
Seit dem Jahr 201o gelten bestimmte Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten. Kamine, die vor dem 22.März 2010 in Betrieb genommen wurden, dürfen nur benutzt werden, wenn die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreitet wird. Es gibt bestimmte Übergangsfristen, wann ein Kamineinsatz, Ofen oder Kaminkassette ausgetauscht oder umgerüstet werden muss:
• Öfen bis Baujahr 31. März 2010 – Austausch oder Nachrüstung bis zum 31.12.2024 wer-den.
• Öfen bis Baujahr 1. Januar Austausch oder Nachrüstung bis zum 31.12.2020.